I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der NB Baumaschinen GmbH mit den Käufern einschließlich Beratungsleistungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und nur in schriftlicher Form verbindlich. Sie stellen Aufforderungen an den Käufer dar, seinerseits Angebote abzugeben. Das Angebot des Käufers auf Abschluss eines Vertrags an uns liegt erst in der Bestellung des Käufers. Diese kann mündlich, per Mail, Telefax oder Brief erfolgen. Der Käufer ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (per Mail, Telefax oder Brief) oder durch Lieferung zustande. Der konkrete Inhalt der vertraglich von uns zu erbringenden Leistung bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns.
Zu dem Angebot zugehörige Anlagen, wie z.B. Kataloge, Prospekte, Abbildungen sowie Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebskosten etc. sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor mit der Maßgabe, dass sie die grundlegende Charakteristik des Kaufgegenstands nicht grundlegend verändern.
III. Preise und Zahlungen
Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kosten für Transport, Verpackung, Fracht, Spedition etc., soweit nicht ausdrücklich angegeben.
Rechnungsbeträge sind zu dem jeweils auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Eine Aufrechnung des Käufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Käufers zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Käufers aus derselben Leistung beruht.
IV. Lieferfristen, Lieferung, Gefahrübergang
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Sie gelten mit Vertragsabschluss, Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Kaufgegenstand innerhalb der Frist an den Spediteur/Frachtführer übergeben ist oder die Versandbereitschaft angezeigt ist.
Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer oder unvorhersehbare von uns oder unseren Zulieferern nicht zu vertretende Hindernisse, die uns vorübergehend ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern, verlängern die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Sollten die benannten Störungen zu einer für den Käufer unzumutbaren Verzögerung der Lieferung führen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Unsere Leistungspflicht ist erfüllt, wenn wir den Kaufgegenstand an den Spediteur oder Frachtführer übergeben haben. Soweit der Käufer den Kaufgegenstand abholt, ist der Vertrag durch Bereitstellung des Kaufgegenstands und der Mitteilung über die Bereitstellung des Kaufgegenstands an den Käufer erfüllt.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Kaufgegenstand den Versandort verlässt, bzw. der Käufer über die Versandbereitschaft informiert wurde. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erbracht werden oder wenn wir noch weitere Leistungen, wie z.B. Anlieferung übernommen haben.
Soweit sich der Versand aus von uns nicht zu vertretenen Umständen verzögert, geht die Gefahr am Tag der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Gerät der Käufer mit der Abnahme einer Baumaschine oder eines Fahrzeuges in Verzug und befindet sich diese zur Übergabe auf dem Firmengelände der NB Baumaschinen GmbH, so ist der Käufer verpflichtet, ein Standgeld in Höhe von min EUR 1,00 je Tonne Leergewicht je Tag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Sollte die ortsübliche Miete höher liegen, wird der höherliegende Wert zur Berechnung des Standgeldes herangezogen.
V. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der uns auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum der NB Baumaschinen GmbH. Während der Dauer des Bestehens des Eigentumsvorbehalts hat die NB Baumaschinen GmbH das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder vergleichbarer Legitimationspapiere. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand auf eigene Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Der Käufer ist verpflichtet, auf unsere Anforderung Ansprüche gegen den Versicherer an uns abzutreten.
Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit auf Verlangen schriftlich über den Standort des Vorbehaltsortes Auskunft zu erteilen. Während des Bestehens des Vorbehaltseigentums ist der Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
Dem Käufer ist es untersagt, den Vorbehaltsgegenstand zu verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte zu übereignen. Über eine Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Verfügung Dritter in Bezug auf den Vorbehaltsgegenstand hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zu einer Weiterveräußerung nicht berechtigt. Für den Fall der widerrechtlichen Weiterveräußerung tritt uns der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten zustehen. Die Abtretung nimmt die NB Baumaschinen GmbH hiermit an. Soweit der Kunde in Zahlungsverzug kommt, ist die NB Baumaschinen GmbH berechtigt, die Forderung offen zu legen und die Forderung einzuziehen.
Bei relevanten Pflichtverletzungen des Käufers, insb. Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach vorheriger angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten sowie die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Die mit der Rückabwicklung anfallenden Kosten trägt der Käufer. Der Käufer ermächtigt uns unwiderruflich, die Vorbehaltsware abzuholen und im Rahmen der Rückabwicklung seine Grundstücke und Gebäude zu betreten.
Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir berechtigt, diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Vorbehaltlich des Nachweises weiterer Kosten durch uns, können wir im Falle eines Rücktritts eine Kostenpauschale in Höhe von 10 % des Kaufpreises berechnen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht in Ausgleich gebracht worden sind, um mehr als 10 % übersteigt.
VI. Mängelansprüche, Haftung, Verjährung
Die NB Baumaschinen GmbH haftet dem Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der nachfolgenden Regelungen.
Der Käufer trägt die Beweislast für das Vorliegen der Ansprüche aus Mangelgewährleistungsrecht, d.h. für den Mangel an sich, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Etwaige offensichtliche Mängel oder Mängel, die der Käufer bei Auslieferung durch sorgfältige Untersuchung feststellen kann, sind innerhalb von 14 Tagen nach Inbesitznahme des Kaufgegenstands schriftlich anzuzeigen. Bei Inbesitznahme noch nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Der Mangel ist möglichst genau zu bezeichnen.
Die NB Baumaschinen GmbH verpflichtet sich, bei berechtigten, rechtzeitig geltend gemachten Beanstandungen im Rahmen der Gewährleistung nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der NB Baumaschinen GmbH über.
Der Käufer hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller erforderlichen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen zu geben.
Wird die Nachbesserung durch den Besteller durchgeführt, sind seine Ansprüche auf die Vergütung von reinen Arbeitszeiten gemäß den Standardrichtzeiten x dem vereinbarten Stundensatz (bzw. ortsüblicher Stundensatz in Ermangelung eines vereinbarten Stundensatzes) zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.
Die NB Baumaschinen GmbH verpflichtet sich, die zum Zweck der Mängelbeseitigung notwendigen Aufwendungen zu tragen mit Ausnahme der Kosten, die dadurch anfallen, dass der Kaufgegenstand zu einem anderen Ort als dem vertraglich Vorgesehenen verbracht worden ist.
Soweit der Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt und kein wesentlicher Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, statt der Nachbesserung Minderung zu gewähren.
Unwesentliche Mängel, welche die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit des Kaufgegenstandes nicht oder nur ganz unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen unterbrechen oder verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
Die Gewährleistungsfrist ist für alle Neu-Geräte, Ausrüstungen und Ersatzteile grundsätzlich auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware beim Besteller und für Baumaschinen außerdem auf max. 1000 Betriebsstunden beschränkt. Es gilt das zuerst eintretende Ereignis.
Gewährleistung für gebrauchte Kaufgegenstände und Materialien ist ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Käufer vereinbart worden ist.
Angaben über Eigenschaften des Kaufgegenstands, dessen Verarbeitung, Anwendung oder Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
Bessert der Käufer oder ein Dritter nicht sachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen.
Soweit wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist deren Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche, insb. in Bezug auf Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
VII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Ergebnis dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Ergebnis möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort für die uns obliegende Lieferverpflichtung und die dem Käufer obliegenden Verpflichtungen ist für beide Parteien der Sitz unserer Gesellschaft.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Eggenfelden. Eggenfelden ist auch Gerichtsstand, wenn der Käufer weder Wohnsitz noch Geschäftssitz in Deutschland hat.
NB Baumaschinen GmbH
Lauterbachstraße 50 Telefon: 08725 / 96 77 955
84307 Eggenfelden Fax: 08725 / 96 77 956